Informationen zur Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit umfasst die Entwicklung, Durchführung und Reflexion einer Lernsequenz, die auf der Basis einer durchgeführten Sprachbedarfsermittlung bedarfsgerecht sprachsensibel und sprachlernförderlich gestaltet ist
Der Nachweis erfolgt über eine Dokumentation. Die Anforderungen an die Abschlussarbeit, deren Dokumentation sowie die Auswertungskriterien sind in einem separaten Informationsblatt festgehalten, das die Teilnehmenden zu Beginn der Fortbildung erhalten.
Die Abschlussarbeit wird ausgewertet. Eine Zertifizierung als Sprachförderkraft erfolgt, wenn mindestens 70 von 100 Punkten erreicht wurden.
Liegt die erreichte Punktzahl unter 70 erhalten die Teilnehmenden ein Feedback und die Möglichkeit der Überarbeitung; die Überarbeitung kann – bei nochmaligem Nichterreichen der notwendige Punktzahl – einmal wiederholt werden.
Liegt nach zweimaliger Überarbeitung der Abschlussarbeit die erreichte Punktzahl unter 70, kann keine Zertifizierung erfolgen.